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AEO

Authorised Economic Operator

Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte – Authorised Economic Operator, kurz AEO genannt, ist ein Status, der Firmen erteilt wird, welche hinsichtlich der Sicherheit der internationalen Lieferkette als zuverlässig gelten. Dem zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten werden Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Kontrollen gewährt. Er wird von Staaten, mit welchen die Schweiz ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat anerkannt (momentan EU, Norwegen, Japan, USA, China)


Die Diskussionen über die Sicherheit der internationalen Warenhandelsketten und die damit verbundenen gesetzlichen Vorschriften für den grenzüberschreitenden Güterverkehr haben in den letzten Jahren stark zugenommen. So hat nach den USA auch die EU Bestimmungen zur Sicherung der Warenkette erlassen und ihren Zollkodex um ein „Security Amendement“ ergänzt. In diesem Zusammenhang führte die EU zudem den Status des AEO ein. Diese Sicherheitsmassnahmen hätten sowohl wirtschaftliche wie auch verkehrstechnische Auswirkungen auf die Schweiz. Um diese zu verhindern, verhandelten die EU und die Schweiz ein neues Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit, welches seit 2009 angewendet wird. Demzufolge wird die Schweiz in den Sicherheitsraum der EU integriert. Darauf basierend, hat auch die Schweiz ihre rechtlichen Grundlagen angepasst und u.a. einen AEO-Status eingeführt.

Unternehmen, welche den AEO-Status erlangen, gelten als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und profitieren – aufgrund der gegenseitigen Anerkennung der AEO-Status – in beiden Zollgebieten von Vereinfachungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen


KWE Schweiz hat die Prüfungen bestanden und den AEO-Status am 07. Februar 2014 erlangt!

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